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Allgemein

Was ist beim Laden in Mietimmobilien oder Gemeinschaftseigentum zu beachten?

„Ein Mieter ist ohne Zustimmung seines Vermieters nicht berechtigt, bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen, wie es beispielsweise für die Errichtung von Ladeinfrastruktur erforderlich ist." Deshalb ist es derzeit alleine die Entscheidung des Vermieters, ob der Mieter die nötige Ladeinfrastruktur zu seinem Elektrofahrzeug errichten darf oder nicht. […]

Ähnlich stellt sich die Situation bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) dar.

Die Errichtung von Ladeinfrastruktur erfordert regelmäßig bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, die – nach Auffassung der meisten hiermit befassten Gerichte – die vollständige Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erfordern. […]

So entschied z.B. das Landgericht München I (AZ: 36 S 2041/15) das eine Ladestation für ein Elektroauto nicht zum elementaren Mindeststandard gehöre und deswegen kein Duldungsanspruch einer Eigentümergemeinschaft bestehe.

Sehen Sie auch hier.

Um diese Hemmnisse im Miet- und WEG-Recht zu beseitigen, hat der Bundesrat am 23. September 2016 zur Förderung der Elektromobilität einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet (BR-Drs. 18/10256).

Dieser Gesetzentwurf sieht für das Mietrecht die Einführung eines neuen § 554b BGB vor, der eine Zustimmungspflicht des Vermieters […] schaffen soll.

In das WEG-Recht soll nach dem Gesetzentwurf eine Regelung aufgenommen werden, wonach die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG erforderliche Zustimmung […] dann entbehrlich ist, wenn

  1. die Maßnahme für die Installation einer Ladeeinrichtung erforderlich ist,
  2. ein berechtigtes Interesse daran besteht und
  3. die Eigenart der Wohnanlage durch die bauliche Maßnahme nicht geändert wird.

[…] Die Bundesregierung unterstützt […] das mit der Gesetzesinitiative des Bundesrates verfolgte Anliegen1 . […]

Die Bundesregierung hat daher beschlossen, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode Vorschläge des Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts zur erleichterten Durchführung von baulichen Veränderungen zur Schaffung von Ladeinfrastruktur zu unterbreiten und dabei die dem Gesetzentwurf des Bundesrates zugrundeliegenden Überlegungen zu berücksichtigen.

 

Hierzu wurde am 15.12.2017 im Bundesrat die „alte“ Drucksache 340 / 16 eins zu eins zur „neuen“ Drucksache 730/17 gemacht und wird dem 19. Bundestag zur baldigen Beratung vorgelegt.

Siehe auch: /www.bundesrat.de/bv.html?id=0730-17

1Duwe, F. Paul (2016): Leichter laden in der Tiefgarage. Der Tagesspiegel, 16.05.2016, www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/elektroautos-leichter-laden-in-der-tiefgarage/13590768-all.html - Abruf 13.12.2016

 

Quellen:

Begleit- und Wirkungsforschung Schaufenster Elektromobilität (BuW) - Ergebnispapier Nr. 34

Eckpunkte für den rechtlichen Rahmen der Elektromobilität Überblick und Handlungserwägungen - Januar 2017

schaufenster-elektromobilitaet.org/media/media/documents/dokumente_der_begleit__und_wirkungsforschung/EP34_Rechtlicher_Rahmen.pdf