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Sparen bei der EEG-Umlage

MENNEKES-Steckdosenkombinationen mit Energiezähler helfen Unternehmen bei der eichrechtskonformen Strommessung

MENNEKES Steckdosenkombination mit Energiezähler
MENNEKES-Steckdosenkombination mit integriertem Energiezähler

Den Ausbau erneuerbarer Energien wie Wind-, Solar- oder Wasserkraft in Deutschland fördern – mit diesem Ziel verabschiedete der Bundestag im Jahr 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Förderung erneuerbarer Energien wird über eine Abgabe, die sogenannte EEG-Umlage, finanziert. Sie ist für jede Kilowattstunde Strom von allen Stromverbrauchern als Teil des Strompreises zu zahlen. Doch für einige Unternehmen gibt es Ausnahmeregelungen und Einsparmöglichkeiten. Die Voraussetzung für den „Rabatt“: die unternehmenseigene verbrauchte Strommenge und die im Betrieb zusätzlich verbrauchte sogenannte Drittstrommenge müssen gemäß deutschem Mess- und Eichrecht mit speziellen Messeinrichtungen erfasst und voneinander getrennt werden – und das spätestens ab dem 1. Januar 2022. Verschiedene MENNEKES-Steckdosenkombinationen mit integriertem Energiezähler helfen beim pünktlichen eichrechtskonformen Strommessen und somit, bei der EEG-Umlage zu sparen.

Unternehmen bestimmter Branchen, die stromkostenintensiv arbeiten, können auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Reduzierung ihrer EEG-Umlage erhalten, wenn der Strombezug mehr als eine Gigawattstunde pro Jahr beträgt. Diese Umlagereduzierung lässt sich allerdings nur für die unternehmenseigene verbrauchte Strommenge beantragen. Für Drittstrom, der innerhalb eines Betriebs zusätzlich etwa durch Subunternehmer, externe Handwerker oder in geleasten beziehungsweise gemieteten Geräten und Anlagen verbraucht wird, ist stets die volle EEG-Umlage fällig.

Um also bei der EEG-Umlage sparen zu können, müssen Unternehmen die eigene verbrauchte Strommenge und die verbrauchte Drittstrommenge messtechnisch erfassen, voneinander trennen und der zuständigen Behörde melden. Basierend auf dem Energiesammelgesetz waren Unternehmen ursprünglich angehalten, diese Trennung ab dem 1. Januar 2021 umzusetzen. Kürzlich verlängerte der Gesetzgeber die Frist bis zum 1. Januar 2022. Gelingt die messtechnische Trennung nicht, drohen Rückforderungen, der Verlust der EEG-Umlagereduzierung und im schlimmsten Fall die höchste Umlage.

Als Spezialist für Industriesteckvorrichtungen unterstützt MENNEKES Firmen, die Anspruch auf eine Reduzierung der EEG-Umlage haben, mit hochwertigen und sicheren Produkten dabei, bis zum 1. Januar 2022 ihr Messkonzept umzusetzen und eichrechtskonforme Messeinrichtungen zu installieren.

Das Angebot umfasst Katalogprodukte für viele Anwendungsfälle – von fest an der Wand zu montierenden Steckdosenkombinationen mit verschiedenen Bestückungen aus der AMAXX® Familie über kompakte mobile Energieverteiler bis hin zur Steckdosenleiste oder Wandsteckdose. Alle Produkte sind mit einem Drehstromzähler mit MID-Zulassung ausgestattet und bieten das, was Anwender von MENNEKES-Steckdosenkombinationen gewohnt sind: sie sind stückweise auf elektrische Sicherheit und Qualität geprüft, aus hochwertigen, robusten und langlebigen Materialien hergestellt und lassen sich schnell und unkompliziert montieren.

Neben den Katalogprodukten entwickelt und projektiert MENNEKES auch individuelle spezifische Lösungen nach den Anforderungen und Wünschen der Kunden.

Die Steckdosenkombinationen mit Energiezähler lassen sich ebenfalls in anderen Einsatzgebieten, in denen Energieverbräuche überwacht oder optimiert werden sollen, nutzen – zum Beispiel im Rahmen eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001.