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Hessen startet Förderung für Unternehmen

Das Land Hessen unterstützt Unternehmen, die auf ihrem Betriebsgelände Ladestationen für E-Fahrzeuge installieren wollen.

 

Collage aus mehreren Elektroautos und einem Mann im Anzug

Hessen startet Förderung für Unternehmen
Das Land Hessen unterstützt Unternehmen, die auf ihrem Betriebsgelände Ladestationen für E-Fahrzeuge installieren wollen.

Wer auf dem Betriebsgelände Ladesäulen aufstellt, die nicht nur der Firmenflotte, sondern auch den Mitarbeitern zur Verfügung stehen, kann von der Förderung profitieren.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung kündigte dafür Fördermittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro in diesem Jahr und 2 Millionen Euro im kommenden Jahr an.

Das Wichtigste zur Förderung für Ladestationen in Kürze:

Wer kann gefördert werden?

Antragsteller können juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen sein.

Welche Ladepunkte werden gefördert?

Nicht öfffentliche Ladepunkte

Wie hoch ist die Zuwendung?

Gefördert werden projektbezogene Ausgaben mit bis zu 40%, die Fördersumme muss mindestens 8.000 € betragen (entspricht mindestens 20.000 € projektbezogene Ausgaben)

Welche Ausgaben sind förderfähig?

  • Förderfähig sind sowohl Normal- als auch Schnellladesäulen. Zu errichten sind die Ladesäulen auf dem eigenen Werks- bzw. Betriebsgelände.
  • Neben der Ladeinfrastruktur werden auch die folgenden Ausgaben mit bis zu 40% gefördert:
    • Ausgaben für den elektrischen Anschluss (Planungsleistungen und Installation) und notwendige Erdarbeiten.
    • Pro Standort können dafür max. 25.000 € angesetzt werden.

Wann ist der Förderzeitraum?

Gefördert werden Vorhaben in den Jahren 2018 und 2019.

Der erste Förderzeitraum bezieht sich auf Projekte bis zum 31.10.2018. Bis zu diesem Datum können projektbezogene Ausgaben anerkannt werden (Zahlungsnachweis). Die Errichtung der Ladeinfrastruktur muss bis spätestens 31.12.2018 abgeschlossen sein.

Der zweite Förderzeitraum umfasst Projekte ab März/April 2019 bis zum 31.10.2019. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur muss bis spätestens 31.12.2019 abgeschlossen sein.

*Voraussetzung

  • Eine Mindestbetriebsdauer der geförderten Ladesäuleninfrastruktur von drei Jahren ist sicherzustellen. [...]
  • Die Ladesäulen sind mit dem Logo „Strom bewegt“ zu versehen (Beklebung). [...]
  • Es ist bevorzugt Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung zu stellen.

Antragsverfahren

Anträge sind bei der HA Hessen Agentur GmbH vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie auch unter https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektromobilitaet

Unsere Lösungen für Sie!

Die Daten für Ihre Antragsstellung kompakt und übersichtlich:

AMTRON® Premium: Intelligente Wallbox für den nicht öffentlich zugänglichen Bereich

Planen Sie die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf einem Verwaltungsparkpatz, empfiehlt sich dafür die AMTRON® Premium Wallbox. Hier wird der Zugang über RFID-Ladekarten reglementiert. Es können bis zu 100 Nutzer über eine individuelle RFID-Karte Zugang zu einer oder auch mehreren AMTRON® Ladestation erhalten. Das Einlesen der Ladekarten erfolgt dabei direkt am Gerät.

eMobility-Gateway: Zur Vernetzung von Ladesystemen

Ladesäule SMART: Lastmanagement und Anbindung an ein IT-Backend mit intelligenter Ladeinfrastruktur

Bei größeren Parkplätzen (z.B. Mitarbeiterparkplätze) bietet es sich an, die Ladeinfrastruktur in einer sogenannten „Master-Satellite“ Architektur zu vernetzen. Hier agiert die Smart Ladesäule mit Ihrem integrierten eMobility Gateway als „Master“ und kann bis zu 16 Ladepunkte vernetzen und steuern. Das Gateway bietet darüber hinaus ein lokales Lastmanagement für die nachgelagerte Ladeinfrastruktur und kann die Anbindung an ein Backend, zum Beispiel an die chargecloud, herstellen.

Nutzen Sie jetzt die Chance auf Förderung Ihrer Ladepunkte! Füllen Sie direkt den folgenden Antrag auf Förderung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aus!

Download: Info-Flyer und Antrag Förderung