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Berlin startet Förderung für kleine und mittelständische Unternehmen
Berlin startet Förderung für kleine und mittelständische Unternehmen
In Berlin wurde nun das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ vorgestellt.
Das umfangreiche Förderprogramm umfasst 3 Module:
Die Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Mobilitätswende. Für Berliner kleine und mittelständische Unternehmen bietet das Förderprogramm einen starken Anreiz, auf emissionsarme Antriebe umzusteigen und damit einen Beitrag für mehr saubere Luft und damit für Klimaschutz und Gesundheitsschutz zu leisten.
Das Wichtigste zum Modul 3 der Förderung für Ladestationen in Kürze:
Laufzeit
Anträge können im Zeitraum 01.07.2018 bis 31.12.2019 bei der IBB Business Team GmbH unter www.welmo.de gestellt werden.
Wer wird gefördert?
KMU (gewerblich und gemeinnützig) sowie selbstständig Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, keine Einschränkung der Gewerbezweige / Branchen.
Welche Ladepunkte werden gefördert?
Förderfähig sind öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Normalladepunkte mit einer Ladeleistung von maximal 22 kW
Wie hoch ist die Zuwendung?
50% der zuwendungsfähigen Ausgaben* bzw. max. 2.500 € Förderobergrenze pro Ladepunkt
Was wird noch gefördert?
Ergänzend wird der Anschluss an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz pro Standort gefördert:
Anschluss an das Niederspannungsnetz – 50 % der Gesamtkosten, max. 5.500 €
Wie funktioniert die Antragsstellung?
Wo können Sie sich informieren?
Fragen zum Förderprogramm richten Sie bitte an: elektrifizierung-wirtschaftsverkehr(at)senweb.berlin.de
Fragen zum Antragsverfahren richten Sie bitte ab 01.07.2018 an die IBB BT GmbH unter: www.welmo.de oder unter der Telefonnummer (030) 2125-4665
*Voraussetzung
Voraussetzung für die Zuwendung für Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) stammt.
Die Kontrolle erfolgt durch Nachweis eines zertifizierten Grünstrom-Liefervertrages.
Die Ladeinfrastruktur muss auf Flächen der Antragsteller im Stadtgebiet Berlin errichtet werden.
Hinweis: Die errichtete Normalladeinfrastruktur im öffentlich zugänglichen Raum errichtet wird, ist die Ladesäulenverordnung vollumfänglich zu beachten.
Öffentlich zugängliche Normalladeinfrastruktur muss darüber hinaus über einen aktuellen offenen Standard an ein IT-Backend angebunden und remotefähig sein.
Unsere Lösungen für Sie!
Die Daten für Ihre Antragsstellung kompakt und übersichtlich:
AMTRON® Premium: Intelligente Wallbox für den nicht öffentlich zugänglichen Bereich
Planen Sie die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf einem Verwaltungsparkpatz, empfiehlt sich dafür die AMTRON® Premium Wallbox. Hier wird der Zugang über RFID-Ladekarten reglementiert. Es können bis zu 100 Nutzer über eine individuelle RFID-Karte Zugang zu einer oder auch mehreren AMTRON® Ladestation erhalten. Das Einlesen der Ladekarten erfolgt dabei direkt am Gerät.
Ladesäule SMART: Lastmanagement und Anbindung an ein IT-Backend mit intelligenter Ladeinfrastruktur
Bei größeren Parkplätzen bietet es sich an, die Ladeinfrastruktur in einer sogenannten „Master-Satellite“ Architektur zu vernetzen. Hier agiert die Smart Ladesäule mit Ihrem integrierten eMobility Gateway als „Master“ und kann bis zu 16 Ladepunkte vernetzen und steuern. Das Gateway bietet darüber hinaus ein lokales Lastmanagement für die nachgelagerte Ladeinfrastruktur und kann die Anbindung an ein Backend, zum Beispiel an die chargecloud, herstellen.
Nutzen Sie jetzt die Chance auf Förderung Ihrer Ladepunkte! Füllen Sie direkt den folgenden Antrag auf Förderung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aus!
Download: Info-Flyer