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Bayern startet Förderung

Das Bayerische Staatsministerium fördert den Neubau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.

Collage aus mehreren Elektroautos und einem Mann im Anzug

Bayern startet Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie ruft zum dritten Fördercall für den Neubau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Bayern auf. Ab dem 11.06.2018 bis zum 20.07.2018 können Anträge gestellt werden. Insgesamt stehen bis zu 3 Millionen EURO zur Verfügung.

Das Wichtigste zur Förderung für Ladestationen in Kürze:

  • Öffentliche Normalladepunkte bis 22 kW
    40% der zuwendungsfähigen Ausgaben* bzw. max. 3.000 € Förderobergrenze pro Ladepunkt
  • Netzanschluss
    40% der zuwendungsfähigen Ausgaben* bzw. max. 5.000 € Förderobergrenze pro Ladepunkt

Welche Ausgaben sind förderfähig?

  • Förderfähig ist Normalladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 kW und maximal 22 kW
  •   Zuwendungsfähige Ausgaben für Normalladepunkte sind zum Beispiel:
    • Ladesäule, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, abgesetzte Leistungseinheiten
    • verkehrsrechtliche Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren,
    • WLAN
    • Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz
    • Tiefbau, Fundament
    • Installation und Inbetriebnahme
    • Netzanschluss
    • Ertüchtigung eines bestehenden Hausanschlusses
    • Baukostenzuschuss
    • Pufferspeicher (gemäß den Anforderungen aus der Förderrichtlinie)
  • Der Fördersatz kann um 10% erhöht werden, wenn mindestens einer der folgenden Kriterien aufgebaut wird:
    • intermodale Angebote; darunter fallen insbesondere Mobilitätsstationen oder Park&Ride-Parkplätze
    • E-Car- / oder E-Bike-Sharing
    • Gesteuertes, lastoptimiertes Laden
    • Detektionsmöglichkeiten zu bestehenden Parkplätzen (die Belegung des Stellplatzes muss unabhängig von der Benutzung der Ladesäule angezeigt werden)

Was ist die Grundlage der Förderung?

Das Programm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie

Wie ist die Laufzeit definiert?

Die Förderung läuft zwischen dem 1. September 2017 und dem 31. Dezember 2020

Bis wann müssen die Anträge gestellt werden?

Anträge zur Förderung von Ladeinfrastruktur sind innerhalb des Zeitraums vom 11.06.2018, 0:00 Uhr bis zum 20.07.2018, 24:00 Uhr einzureichen

Wer darf Anträge stellen?

Natürliche und juristische Personen inkl. Kommunen

Was sind die Fördergegenstände? 

Errichtung der Ladesäule, Netzanschluss und Montage 

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Öffentlicher Zugang für Ladesäulen
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Mindestbetrieb 6 Jahre
  • Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung

Weitere Hinweise zum Antrag

Berücksichtigt wird der Antrag nur, wenn dieser rechtsverbindlich unterschrieben wurde und in schriftlicher Form eingegangen ist. Bitte beachten Sie entsprechende Hinweise im Antragsportal.

Die Unterlagen sind einzureichen bei:

Bayern Innovativ
Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Projektträger Bayern
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg

Es können in einem Antrag nur Ladesäulen mit dem

  • gleichen Regierungsbezirk und
  • demselben Fördersatz beantragt werden. Dieser bestimmt sich durch
    • die Zugänglichkeit (6.4 der Förderrichtlinie)
    • Zusatzfunktionalitäten (3.2.3 des aktuellen Förderaufrufes)

Unsere Lösungen für Sie!

Die Daten für Ihre Antragsstellung kompakt und übersichtlich:

Ladesäule SMART: Lastmanagement und Anbindung an ein IT-Backend mit intelligenter Ladeinfrastruktur

Bei größeren Parkplätzen (z. B. am Rathaus oder der Sportstätte) bietet es sich an, die Ladeinfrastruktur in einer sogenannten „Master-Satellite“ Architektur zu vernetzen. Hier agiert die Smart Ladesäule mit Ihrem integrierten eMobility Gateway als „Master“ und kann bis zu 16 Ladepunkte vernetzen und steuern. Das Gateway bietet darüber hinaus ein lokales Lastmanagement für die nachgelagerte Ladeinfrastruktur und kann die Anbindung an ein Backend, zum Beispiel an die chargecloud, herstellen.

Nutzen Sie jetzt die Chance auf Förderung Ihrer Ladepunkte!

Wo kann der Förderantrag gestellt werden?

http://www.elektromobilitaet-bayern.de/foerderung/

Download: Info-Flyer