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Das Land fördert massiv Elektromobilität für Gemeinden, Unternehmen und Privatleute Privatleute bekommen bis zu 1.000 € Kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke, sogar bis zu 5.000 € pro LadepunktStädte, Gemeinden und Kreise erhalten bis zu 8.000 € pro Ladepunkt und bis zu 50.000 € für E-Mobilitätsberatung
Kirchhundem, Sauerland: Bereits im Jahr 2017 hat die Landesregierung die Förderungsmaßnahmen für die Elektromobilität deutlich verbessert. Denn seit dem 16. Oktober 2017 ist die Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen einen ganzen Schritt weiter. Zu diesem Zeitpunkt hat die Landesregierung den entscheidenden Fördertopf aus dem „Sofortprogramm Elektromobilität“ geöffnet. Dadurch wurde die Entscheidung, auf saubere Elektrofahrzeuge umzusteigen, für Privatleute, aber auch für Firmen und kommunale Betriebe leichter.
Für die kommunalen Betriebe von Städten und Gemeinden im Bundesland gibt es seit dem letzten Herbst eine realistische Chance auf die Förderung von bis zu 5.000 Euro für jeden öffentlich zugänglichen Ladepunkt. Privatleute können für die Installation eines privat genutzten Ladepunktes bis zu 1.000 Euro Förde-rung aus Mitteln des Förderprogramms progres.nrw beantragen.
Seit dem 5. Februar 2018 werden nun auch die Kommunen bei der Elektrifizierung ihres Fuhrparks und bei der Errichtung von öffentlichen Ladesäulen durch das Land NRW unterstützt. Ganz konkret gibt es ein recht umfassendes Förderungspaket für die elektromobile Infrastruktur von Kommunen:
Darüber hinaus fördert das Bundesland auch den konkreten Aufbau von öffentlichen Ladesäulen:
Wichtiger Förderimpuls für NRW
„Die Förderung setzt ein wichtiges Signal für die Verkehrs- und Energiewende in Nordrhein-Westfalen“, so Alfred Vrieling, Bereichsleiter Vertrieb und Marketing eMobility der Firma MENNEKES. „Es empfiehlt sich für Privatleute, kommunale Betriebe und Gewerbetreibende, nun zügig eine Entscheidung für Ladepunkte zu fällen. Denn die Förderprogramme sind zeitlich begrenzt mit unterschiedlichen Einreichungsfristen im Jahr 2018. Die Installation von Ladepunkten wird auch gefördert, wenn heute noch kein Elektrofahr-zeug gefahren wird. Rüsten Sie Ihre Anlage auf oder installieren Sie bereits heute Ihre Anlagen.“
Privatleute können für die Installation eines privat genutzten Ladepunktes bis zu 1.000 Euro Förderung aus Mitteln des Förderprogramms progres.nrw beantragen.
„Dabei bezieht sich die Förderung nicht nur auf den Kauf eines Ladepunktes. Zuschüsse können ebenfalls beantragt werden, zum Beispiel für Netzanschluss, Montage, Tiefbauarbeiten aber auch Parkplatzsensoren oder Markierungsarbeiten“, ergänzt Vrieling.
Natürlich gibt es auch Rahmenbedingungen, die für die Bewilligung eines Zuschusses erfüllt sein müssen. Gefördert wird nur die Errichtung fabrikneuer Anlagen. Gleichzeitig ist das Aufladen mit Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort erfolgter regenerativer Stromerzeugung, wie Solar oder Biogas, eine wichtige Voraussetzung.
Die Ladestandorte müssen sich in Nordrhein-Westfalen befinden und von Personen, Firmen oder Gemeinden in NRW betrieben werden.
NRW startet Förderung auch für Handwerk, Gewerbe und Unternehmen.
MENNEKES bietet Lösungen für kommunale Betriebe und private Elektromobilisten
Vrieling sieht in dem Förderkonzept einen wichtigen Impuls für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in der Fläche, die darauf abzielt, leistungs- und zukunftsfähige aber auch kostengünstige Lösungen in NRW zu er-möglichen: „Die Förderung gilt für Ladepunkte, die mindestens über eine Ladeleistung von 11 Kilowatt bis maximal 22 Kilowatt verfügen.
Da die Anlagen von Profis installiert werden müssen, ist das auch eine sehr gute Möglichkeit für lokale Elektroinstallationsfirmen, ihre Geschäftstätigkeiten zu erweitern.“
Das Traditionsunternehmen MENNEKES aus dem Sauerland hat sich schon früh für den Ausbau und die Entwicklung der Elektromobilität stark gemacht und in die Entwicklung passender Produkte investiert. Heute ist die Firma nicht nur der weltweit führende Hersteller von Ladesteckern, sondern hat im Portfolio auch die passenden Ladelösungen, die die Anforderungen für Zuschüsse des Landes erfüllen.
„Für Privatpersonen empfiehlt sich zum Beispiel unsere Wallbox AMTRON Xtra zur Montage an der Wand oder zum Auf-stellen auf einer Edelstahl- oder Betonsäule. Die AMTRON Xtra kann an Solaranlagen angebunden werden, sodass die Förderbedingungen besonders nachhaltig erfüllt werden und die maximale Förderung von 50% zurückerstattet wird.
Mit der AMTRON „Basic“ und „Light“ hat MENNEKES zwei weitere Wallboxen im Portfolio, die ebenfalls förderungsfähig sind, wenn ein Stromvertrag mit Strom aus regenerativen Quellen nachgewiesen werden kann.
„Städten und Gemeinden bieten wir mit unseren vernetzungsfähigen und äußerst zuverlässigen Standsäulen mit zwei Ladepunkten eine Lösung an, die sich inzwischen in Hamburg und anderen Städten bereits bewährt haben“, erläutert Vrieling von MENNEKES aus Kirchhundem im südlichen Sauerland.
Darüber hinaus hat Vrieling eine gute Nachricht: „MENNEKES hat eine dem Eichrecht entsprechende Ladeinfrastruktur entwickelt, welche sich im Konformitätsbewertungsverfahren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) befindet. Nach dessen Abschluss steht ein offizieller Nachweis zur Verfügung. Mit MENNEKES kann damit in Kürze die Abrechnung von Ladestrom eichrechtkonform abgebildet werden – das schafft Rechtssicherheit auf allen Seiten.
Elektromobilisten in NRW aufgepasst: Land fördert Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit bis zu 50 Prozent!
Die Expertinnen und Experten des Unternehmens stehen für Anfragen und Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt MENNEKES über ein großes Netzwerk geschulter und qualifizierter Installateure, um eine fachgerechte und zügige Installation im halböffentlichen, öffentlichen und im privaten Raum zu garantieren.
Über die speziell eingerichtete Webseite www.chargeupyourday.de können sich interessierte Elektromobilisten und Verantwortliche aus den Kommunen informieren und eine individuelle Lösungskonfiguration vornehmen.
Download: Info-Flyer und Antrag auf Förderung für Privatleute
Download: Info-Flyer und Antrag auf Förderung für Handwerker, Gewerbe und Unternehmen
Download: Info-Flyer und Antrag auf Förderung für kommunale Unternehmen
Download: Info-Flyer und Antrag auf Förderung für Gemeinden oder Gemeindeverbände
Kirchhundem, 26. Februar 2018
Abdruck kostenfrei, Beleg erbeten.