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Wallbox in der Tiefgarage

Wallbox in Tiefgarage

Trotz aller Vorteile für die Umwelt und den Klimaschutz – wegen der vermeintlichen Brandgefahr sehen manche Hauseigentümer E-Autos und Ladestationen in ihren Tiefgaragen eher kritisch. Dabei sind Elektroautos genauso sicher wie alle Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. Sie brennen nicht häufiger als Verbrenner und sind bei einem Brand auch nicht gefährlicher. Was sind also die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Installation von Wallboxen in Tiefgaragen?

Darf man sein Elektroauto in einer Tiefgarage laden?

Seit 2015 ist die Gleichbehandlung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb und Verbrennungsmotor in der Regelung Nr. 100 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, kurz UNECE R 100, festgeschrieben. Das bedeutet E-Autos dürfen genauso wie Verbrenner in Tiefgaragen geparkt und geladen werden. Trotzdem nutzen einige Hauseigentümer ihr Hausrecht und verbieten pauschal Elektroautos. Ist die Tiefgarage aber baurechtskonform, können sie das Abstellen und Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht verhindern.

Sind Wallboxen in Tiefgaragen erlaubt?

Die Installation einer Wallbox stellt keine Nutzungsänderung der Tiefgarage dar, die eine Genehmigung erfordern würde. Außerdem gibt es seit 2020 laut Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz (WEMoG) das „Recht auf eine Wallbox“. Mieter und Wohnungseigentümer dürfen eine Ladestation auf ihrem zur Wohnung gehörenden Stellplatz in der Tiefgarage installieren. Nur in äußerst seltenen Fällen – wie einem denkmalgeschütztem Gebäude – können Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ihre Zustimmung verweigern.

Gibt es spezielle Brandschutzvorschriften für Wallboxen in Tiefgaragen?

Nach UNECE R 100 gibt es keine besonderen Brandschutzvorschriften beim Laden von Elektrofahrzeugen. Denn durch den Ladevorgang entstehen bei Elektrofahrzeugen keine zusätzlichen Gefahren. Es gelten dieselben Brandschutzvorschriften wie für Verbrenner. Weder eine besondere Anordnung der Stellplätze noch eine gesonderte elektrische Trennstelle für die Abschaltung durch die Feuerwehr sind erforderlich. Wallboxen werden wie Steckdosen als Teile von Leitungsanlagen und Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung betrachtet. Entscheidend sind lediglich die jeweiligen Landesbauordnungen, Garagenordnungen sowie die Leitungsanlagen-Richtlinie bzw. die Länderrichtlinien.

Was ist bei der Gebäudeversicherung zu beachten?

Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sollten ihre Gebäudeversicherung informieren, um den vollen Versicherungsschutz zu genießen oder den Versicherungsvertrag anzupassen. Die Wallbox wird normalerweise als fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteil gegen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementarschäden mitversichert. Allerdings sollte der Versicherungsschutz erweitert werden, um auch besondere Risiken wie Überspannungen oder Diebstahl abzudecken. Wer als einzelner Wohnungseigentümer oder Mieter eine Wallbox anschafft, kann diese in die Hausratversicherung aufnehmen.

Wie werden Ladestationen in einer Tiefgarage installiert?

Die Installation von Ladestationen in einer Tiefgarage erfordert in der Regel die Unterstützung einer qualifizierten Elektrofachkraft, die sich um die Prüfung der technischen Voraussetzungen, die fachgerechte Installation und die Meldung bzw. Genehmigung beim örtlichen Netzbetreiber kümmert. Manchmal ist auch die Unterstützung eines Handwerkbetriebs erforderlich. Der übernimmt dann die Verlegung von Leerrohren oder andere Umbauten. Die MENNEKES Qualitätspartner eMobility sind zertifizierte Installationspartner, die einen kompetenten Support bieten – von Erstberatung über Installation bis Wartung.

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Gibt es besondere Bauvorschriften?

In den Garagenverordnungen wird nicht zwischen verschiedenen Antriebsarten von Kraftfahrzeugen unterschieden, d. h. es gibt keine baurechtlichen Vorgaben zum Parken und Laden von E-Autos in Tiefgaragen. Wie auch bei Verbrennern gilt, dass auch im Bereich der E-Fahrzeuge und Ladestationen keine leichtentzündlichen Materialien gelagert werden dürfen. Zudem sollte es eine ausreichende Belüftung geben, damit sich die Wärme des Ladevorgangs nicht übermäßig staut. Empfehlenswert ist eine Lage nahe der Zufahrt, damit die Feuerwehr einen Brand schnell erreichen und löschen kann.

Wie viele Stellplätze einer Tiefgarage können mit Ladestationen ausgestattet werden?

Laut Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) müssen bei neuen Wohngebäuden mit über fünf Stellplätzen und bei Gebäuderenovierungen mit über zehn Stellplätzen Parkplätze mit Leerohren für Ladestationen ausgerüstet werden. Bei neuen Nichtwohngebäuden mit über sechs Stellplätzen und bei Gebäuderenovierungen mit über zehn Stellplätzen muss mindestens jeder dritte bzw. jeder fünfte Stellplatz eine Leitungsinfrastruktur haben und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Wie viele Stellplätze in einer Tiefgarage letztendlich eine Ladestation erhalten, hängt aber vor allem von den finanziellen Ressourcen und der vorhandenen Elektroinfrastruktur ab.

Lastmanagement von mehreren Wallboxen in der Tiefgarage

Gerade bei älteren Bestandsbauten fehlt es oft an der nötigen Verkabelung und einer ausreichenden Anschlussleistung, um mehrere E-Fahrzeuge gleichzeitig zu laden. Intelligente, automatisierte Ladesysteme können die verfügbare Ladeleistung mittels Lastmanagement je nach Bedarf steuern und auf die einzelne Wallboxen und E-Autos verteilen, um die vorhandene Stromversorgung nicht zu überlasten. Dank intelligentem Last- und Lademanagement wie von MENNEKES werden ein aufwändiger Ausbau des Netzanschlusses verhindert und teure Lastspitzen vermieden.

Lastmanagement

Ladestrom im Mehrfamilienhaus oder der Eigentümergemeinschaft abrechnen

Für die Abrechnung des Ladestroms in Mehrfamilienhäusern oder WEG ist ein transparentes Abrechnungssystem wichtig, damit alle Mieter fair für die genutzte Energie bezahlen. Mehre Abrechnungsvarianten sind möglich – abhängig von der Art des Anschlusses und der Nutzung. Dann wird entweder mit über den Hausstrom- oder Autostromtarif mit dem Energieversorger oder über die Nebenkostenabrechnung mit der Hausverwaltung abgerechnet. Am einfachsten ist die Abrechnung über ein professionelles Abrechnungssystem. MENNEKES bietet mit seinen Ladelösungen gleich mehrere flexible Abrechnungsmöglichkeiten.

Ladestationen mit Abrechnungssystem

Immer auf Empfang dank eMobility Gateway

Eine besondere Herausforderung ist die Installation von Ladestationen in Tiefgaragen mit keiner oder schlechter Netzverbindung. Denn um Ladesysteme effizient über ein Abrechnungssystem zu verwalten, ist eine zuverlässige, sichere Kommunikation über das Mobilfunknetz mit einem übergeordneten Backend-System erforderlich. MENNEKES bietet hierfür das eMobility-Gateway. Die Lösung wird einfach im Außenbereich, z. B. an die Außenwand des Gebäudes, in dem sich die Wallboxen befinden, im Empfangsbereich des Mobilfunknetzes installiert und mit den jeweiligen Produkten vernetzt. Bis zu 50 Ladepunkte können über SIM-Karte an ein Backend-System verbunden werden.

eMobility Gateway
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Wallbox mit oder ohne Plug and Charge? Für zu Hause oder den Firmenparkplatz? 11 kW oder 22 kW Ladeleistung? Erfahren Sie in unseren Wallbox-Ratgeber alles Wissenswerte rund um das Thema Wallboxen, damit sie die passende Ladestation für ihre Bedürfnisse finden.

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Zur Wallbox mit 2 Ladepunkten

MENNEKES Inbetriebnahme-Service

Unser Rundum-Sorglos-Paket: Verlassen Sie sich auf unsere erfahrenen Techniker, die sich um alle Details der Inbetriebnahme von der Einstellung der Parameter bis hin zur Anbindung an Backend-Systeme unserer Ladestationen kümmern. Wählen Sie zwischen einer effizienten Remote-Inbetriebnahme oder der persönlichen Unterstützung vor Ort. Sparen Sie wertvolle Zeit und Ressourcen, die Sie besser in Ihr Kerngeschäft investieren können, und profitieren Sie von unserem Know-how als Hersteller.

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Barrierefreies Laden

Eine barrierefreie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bietet zahlreiche Vorteile. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können ihre Fahrzeuge selbstständig und ohne fremde Hilfe aufladen, was die gleichberechtigte Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben fördert. Erfahren Sie hier, was Sie über barrierefreies Laden wissen sollten und wie Sie von einer inklusiven Ladeinfrastruktur profitieren können.

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