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Newsletter abonnierenTrotz aller Vorteile für die Umwelt und den Klimaschutz – wegen der vermeintlichen Brandgefahr sehen manche Hauseigentümer E-Autos und Ladestationen in ihren Tiefgaragen eher kritisch. Dabei sind Elektroautos genauso sicher wie alle Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. Sie brennen nicht häufiger als Verbrenner und sind bei einem Brand auch nicht gefährlicher. Was sind also die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Installation von Wallboxen in Tiefgaragen?
Seit 2015 ist die Gleichbehandlung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb und Verbrennungsmotor in der Regelung Nr. 100 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, kurz UNECE R 100, festgeschrieben. Das bedeutet E-Autos dürfen genauso wie Verbrenner in Tiefgaragen geparkt und geladen werden. Trotzdem nutzen einige Hauseigentümer ihr Hausrecht und verbieten pauschal Elektroautos. Ist die Tiefgarage aber baurechtskonform, können sie das Abstellen und Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht verhindern.
Laut Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) müssen bei neuen Wohngebäuden mit über fünf Stellplätzen und bei Gebäuderenovierungen mit über zehn Stellplätzen Parkplätze mit Leerohren für Ladestationen ausgerüstet werden. Bei neuen Nichtwohngebäuden mit über sechs Stellplätzen und bei Gebäuderenovierungen mit über zehn Stellplätzen muss mindestens jeder dritte bzw. jeder fünfte Stellplatz eine Leitungsinfrastruktur haben und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Wie viele Stellplätze in einer Tiefgarage letztendlich eine Ladestation erhalten, hängt aber vor allem von den finanziellen Ressourcen und der vorhandenen Elektroinfrastruktur ab.