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MENNEKES
Sie benötigen Unterstützung bei der Konfiguration Ihrer Ladestation?

Unsere MENNEKES Fachexperten übernehmen für Sie die Inbetriebnahme Ihrer MENNEKES Ladestation – ganz nach Ihrem Wunsch. Durch die Inanspruchnahme unseres Inbetriebnahme-Services geben Sie die nach der Installation erforderliche Konfiguration an uns ab.

Nutzen Sie gerne unser Anfrageformular, um ein unverbindliches Angebot über den MENNEKES Inbetriebnahme-Service anzufordern.

Anfrageformular MENNEKES Inbetriebnahme-Service

Wie viele MENNEKES Ladepunkte sollen durch MENNEKES konfiguriert werden?

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Wichtige Informationen
  1. Der MENNEKES Inbetriebnahme-Service ist ausschließlich für eMobility-Produkte der Firma MENNEKES Elektrotechnik GmbH & Co. KG verfügbar. 
  2. Für die Inbetriebnahme müssen Voraussetzungen durch den Auftraggeber erfüllt werden. Eine Liste mit den detaillierten Voraussetzungen finden Sie nachfolgend:

Für die Remote-Variante:

  • Die Ladestationen sind konform der Betriebsanleitung installiert.
  • An den Ladestationen muss eine Spannungsversorgung anliegen.
  • Der B2B-Kunde benötigt für die Inbetriebnahme einen Laptop mit dem Betriebssystem Windows.
  • Der B2B-Kunde benötigt eine installierte und aktuelle Version der Software TeamViewer oder Microsoft Teams.
  • Alle Passwörter (Einrichtungsdatenblätter) müssen vorliegen.
  • Der B2B-Kunde muss Zugriff auf das Ladesystem per USB- oder LAN-Verbindung haben (anpassbare IP-Adresse).
  • Während der Inbetriebnahme muss der B2B-Kunde eine stabile und sichere Internetverbindung gewährleisten.
  • Während der Inbetriebnahme wird ein Mobiltelefon benötigt, um mit dem Fachexperten von MENNEKES zu kommunizieren.
  • Wenn ein Lastmanagement konfiguriert werden soll, muss sich ein Ansprechpartner vor Ort befinden, der mit dem geplanten Lastmanagement vertraut ist.
  • Der Zugang zu einem NTP-Server innerhalb der eMobility-LAN-Netzwerks, bei Nutzung der internen Aufzeichnung der Ladevorgänge ab der Firmware 5.22.x.
  • Das Schreiben des Versorgungsnetzbetreibers (VNB) mit der freigegebenen Leistung in kW/kVA für die eMobility-Ladepunkte > 12 kVA nach § 19 (2) NAV.