POWER YOUR BUSINESS!
CHARGE UP YOUR DAY!
ELECTRIFY YOUR MOBILITY
Mit unserem Newsletter erhalten Sie alle zwei Monate Neuigkeiten zu unseren Steckvorrichtungen und eMobility-Ladelösungen sowie Infos zu Terminen und News aus der MENNEKES Gruppe. Jetzt anmelden:
Newsletter abonnierenMENNEKES ist seit 2008 in der Elektromobilität tätig. Im Laufe der Jahre haben uns viele Fragen erreicht - zu unseren Produkten und zum Thema Elektromobilität selber. In unseren FAQs greifen wir viele von ihnen auf und geben die passende Antworten. Schauen Sie doch herein und informieren Sie sich!
Fachbegriffe kurz erklärt: Hier geht es zudem zu unserem eMobility Glossar.
Für unsere Partner aus der Elektrobranche bieten wir zusätzlich How-to-Videos an - zur Hilfestellung mit MENNEKES Ladesystemen und der MENNEKES ativo Abrechnungsdienstleistung.
Gemäß § 3 Mindestanforderungen an den Aufbau und den Betrieb von Ladepunkten
Beim Aufbau von Normalladepunkten, an denen das Wechselstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Steckdosen oder mit Steckdosen und Fahrzeugkupplungen jeweils des Typs 2 gemäß der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014, ausgerüstet werden. [...]
Beim Aufbau von Normal- und Schnellladepunkten, an denen das Gleichstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Kupplungen des Typs Combo 2 gemäß der Norm DIN EN 62196-3, Ausgabe Juli 2012, ausgerüstet werden. [...]
Quelle: www.gesetze-im-internet.de - Abruf 02.08.2017
Wir verwenden eichrechtskonforme Komponenten, welche im Rahmen der Nacheichpflicht einfach getauscht werden können. Bei anderen Anbietern muss ggf. der komplette Ladepunkt getauscht oder nachgeeicht werden.
Wenn nicht die Komponenten zertifiziert wurden, sondern die kompletten Steuerungseinheiten eines Ladepunktes, dann sind bei Updates Nacheichungen erforderlich!
Stand: 02.10.2024