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Newsletter abonnierenMENNEKES ist seit 2008 in der Elektromobilität tätig. Im Laufe der Jahre haben uns viele Fragen erreicht - zu unseren Produkten und zum Thema Elektromobilität selber. In unseren FAQs greifen wir viele von ihnen auf und geben die passende Antworten. Schauen Sie doch herein und informieren Sie sich!
Fachbegriffe kurz erklärt: Hier geht es zudem zu unserem eMobility Glossar.
Für unsere Partner aus der Elektrobranche bieten wir zusätzlich How-to-Videos an - zur Hilfestellung mit MENNEKES Ladesystemen und der MENNEKES ativo Abrechnungsdienstleistung.
Stationsmanagement & Monitoring
chargecloud bietet mit diesem eMobility-Service dem Charge Point Operator (CPO) alle nötigen Funktionen zur Steuerung, Überwachung und Fernwartung von Ladeinfrastruktur, unabhängig vom Hersteller. Alle wichtigen Daten der Ladeinfrastruktur werden automatisch erfasst und in der chargecloud-Datenbank gespeichert. Dieses CPO-Modul bietet somit Flottenbetreibern und Unternehmen aus Industrie, Gewerbe und Handel alle benötigten Funktionalitäten für eine vernetzte Elektromobilität.
Mehr dazu unter www.chargecloud.de.
Kundenverwaltung & Abrechnung
Kunden- und Vertragsmanagement sind für eMobility-Provider (EMP) essenziell. Das umfangreiche Customer Relationship Management (CRM) Modul der chargecloud bietet alle Informationen und Funktionen rund um das Kundenkonto. Verwalten Sie Kunden, bestimmen individuelle Tarife für Ihrer Ladepunkte und rechnen diese vollautomatisch ab. Mit der revisionssicheren, digitalen Kundenakte behalten Sie stets den Überblick über Ihren Kundenbestand und jede einzelne Vertragsbeziehung. Alle Kunden- und Vertragsdaten, Ladevorgänge und Rechnungen laufen hier zusammen. Im integrierten Digitalarchiv wird alles datenschutzkonform gespeichert und ist jederzeit abrufbar.
Mehr dazu unter www.chargecloud.de.
White-Label-App
Bedienbarkeit und Kundenfreundlichkeit zeichnen ein modernes System aus.
Einmal registriert, können Nutzer ohne Mühe ihren nächsten Ladepunkt finden, dort den Ladevorgang starten, diesen verfolgen und schließlich bezahlen. Über die moderne Karten- und Listenansicht mit Filterfunktion und Navigation steuern Nutzer bequem den nächsten Ladepunkt an. Nutzer sehen sofort die jeweiligen Tarife, ob eine Station frei oder belegt ist, und können die Suche mithilfe von Filterfunktionen individualisieren. So werden Stationen zum Beispiel nach Öffnungszeit, maximalem Ladestrom oder Steckertypen gefiltert. Die Navigationsfunktion führt die Kunden gezielt zum Ladestandort. Sämtliche Ladedaten und Rechnungen sind in der App jederzeit einsehbar. Die White-Label-App präsentiert sich dabei stets im Design des jeweiligen Unternehmens. chargecloud bleibt im Hintergrund.
Mehr dazu unter www.chargecloud.de.
Direct Payment
Mit den Direct Payment-Funktionen von chargecloud erfüllen Sie die Anforderungen der Ladesäulenverordnung II und bieten auch Spontankunden direkten Zugriff zu öffentlicher Ladeinfrastruktur. Ohne vorherige Registrierung kann jeder Elektromobilist öffentliche Stationen über einen Direct Payment-Zugang (auch „Ad-hoc-Zugang“ genannt) nutzen und sofort bezahlen. Zum Laden wird nicht mehr benötigt als ein Smartphone, mit dem ein QR-Code auf der Ladesäule eingescannt oder ein NFC-Chip gelesen wird. Auch bei Direct Payment besteht die gewohnte Tarifflexibilität der chargecloud: Pauschalpreise können ebenso definiert werden wie zeit- und verbrauchsabhängige Berechnungen.
Mehr dazu unter www.chargecloud.de.
Flexibles E-Roaming
Überregional elektrisch mobil mit nur einer Ladekarte oder einer App. Die chargecloud bietet Ihnen die volle Flexibilität im e-Roaming. Sie können sich ganz einfach chargecloud intern mit Mandanten vernetzen oder über die großen e-Roaming-Plattformen europaweit Partner finden. chargecloud sorgt mittels Roaming-Schnittstellen, sogenannter e-Roaming-Gateways, dafür, dass Ihre Kunden europaweit über 60.000 Ladepunkte nutzen können. Gleichzeitig stehen Ihre Ladestationen auch den Kunden anderer Anbieter offen. Wie bei eigenen Ladepunkten können Sie auch für die von Roaming-Partnern entscheiden, welche Ihrer Kundengruppen diese verwenden dürfen – und zu welchen Tarifen.
Mehr dazu unter www.chargecloud.de.
Standortpartner-Produkt
Mit dem Standortpartner-Produkt verhilft chargecloud Ihren Kunden dabei, eigene Geschäftsmodelle in der E-Mobilität aufzubauen: Beispielswiese können Ladestationsbetreiber mit diesem Service ihrerseits „Standortpartner“ aus der Industrie und dem Gewerbesektor vor Ort gewinnen und Autohäuser, Hotels, Gastronomen oder Einzelhändler an den Umsätzen Ihrer Ladeinfrastruktur beteiligen. So werden Stadtwerke zu Lösungsanbietern für Gewerbekunden und können ihre Reichweite sowie ihren Umsatz erhöhen.
Auf technischer Basis der chargecloud WhiteLabel-App wurde für das Standortparter-Produkt eine eigene B2B-App konzipiert, die den jeweiligen Standortpartnern zur Verfügung gestellt wird. Jeder dieser Business-Kunden erhält einen eigenen Zugang und hat über die App stets komplette Transparenz über den Status der eigenen Ladepunkte, Ladevorgänge und Umsätze.
Mehr dazu unter www.chargecloud.de.
Gemäß § 3 Mindestanforderungen an den Aufbau und den Betrieb von Ladepunkten
Beim Aufbau von Normalladepunkten, an denen das Wechselstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Steckdosen oder mit Steckdosen und Fahrzeugkupplungen jeweils des Typs 2 gemäß der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014, ausgerüstet werden. [...]
Beim Aufbau von Normal- und Schnellladepunkten, an denen das Gleichstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Kupplungen des Typs Combo 2 gemäß der Norm DIN EN 62196-3, Ausgabe Juli 2012, ausgerüstet werden. [...]
Quelle: www.gesetze-im-internet.de - Abruf 02.08.2017
Wir verwenden eichrechtskonforme Komponenten, welche im Rahmen der Nacheichpflicht einfach getauscht werden können. Bei anderen Anbietern muss ggf. der komplette Ladepunkt getauscht oder nachgeeicht werden.
Wenn nicht die Komponenten zertifiziert wurden, sondern die kompletten Steuerungseinheiten eines Ladepunktes, dann sind bei Updates Nacheichungen erforderlich!
Stand: 02.10.2024