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Newsletter abonnierenMENNEKES ist seit 2008 in der Elektromobilität tätig. Im Laufe der Jahre haben uns viele Fragen erreicht - zu unseren Produkten und zum Thema Elektromobilität selber. In unseren FAQs greifen wir viele von ihnen auf und geben die passende Antworten. Schauen Sie doch herein und informieren Sie sich!
Fachbegriffe kurz erklärt: Hier geht es zudem zu unserem eMobility Glossar.
Für unsere Partner aus der Elektrobranche bieten wir zusätzlich How-to-Videos an - zur Hilfestellung mit MENNEKES Ladesystemen und der MENNEKES ativo Abrechnungsdienstleistung.
Nein, es ist nicht möglich einzelne Roaming-Partner für die eigenen Ladepunkte auszuschließen. Über das Roaming sollen so viele Nutzende wie möglich Zugang zu den Ladepunkten erhalten.
Stationsmanagement & Monitoring
chargecloud bietet mit diesem eMobility-Service dem Charge Point Operator (CPO) alle nötigen Funktionen zur Steuerung, Überwachung und Fernwartung von Ladeinfrastruktur, unabhängig vom Hersteller. Alle wichtigen Daten der Ladeinfrastruktur werden automatisch erfasst und in der chargecloud-Datenbank gespeichert. Dieses CPO-Modul bietet somit Flottenbetreibern und Unternehmen aus Industrie, Gewerbe und Handel alle benötigten Funktionalitäten für eine vernetzte Elektromobilität.
Mehr dazu unter www.chargecloud.de.
Kundenverwaltung & Abrechnung
Kunden- und Vertragsmanagement sind für eMobility-Provider (EMP) essenziell. Das umfangreiche Customer Relationship Management (CRM) Modul der chargecloud bietet alle Informationen und Funktionen rund um das Kundenkonto. Verwalten Sie Kunden, bestimmen individuelle Tarife für Ihrer Ladepunkte und rechnen diese vollautomatisch ab. Mit der revisionssicheren, digitalen Kundenakte behalten Sie stets den Überblick über Ihren Kundenbestand und jede einzelne Vertragsbeziehung. Alle Kunden- und Vertragsdaten, Ladevorgänge und Rechnungen laufen hier zusammen. Im integrierten Digitalarchiv wird alles datenschutzkonform gespeichert und ist jederzeit abrufbar.
Mehr dazu unter www.chargecloud.de.
White-Label-App
Bedienbarkeit und Kundenfreundlichkeit zeichnen ein modernes System aus.
Einmal registriert, können Nutzer ohne Mühe ihren nächsten Ladepunkt finden, dort den Ladevorgang starten, diesen verfolgen und schließlich bezahlen. Über die moderne Karten- und Listenansicht mit Filterfunktion und Navigation steuern Nutzer bequem den nächsten Ladepunkt an. Nutzer sehen sofort die jeweiligen Tarife, ob eine Station frei oder belegt ist, und können die Suche mithilfe von Filterfunktionen individualisieren. So werden Stationen zum Beispiel nach Öffnungszeit, maximalem Ladestrom oder Steckertypen gefiltert. Die Navigationsfunktion führt die Kunden gezielt zum Ladestandort. Sämtliche Ladedaten und Rechnungen sind in der App jederzeit einsehbar. Die White-Label-App präsentiert sich dabei stets im Design des jeweiligen Unternehmens. chargecloud bleibt im Hintergrund.
Mehr dazu unter www.chargecloud.de.
Direct Payment
Mit den Direct Payment-Funktionen von chargecloud erfüllen Sie die Anforderungen der Ladesäulenverordnung II und bieten auch Spontankunden direkten Zugriff zu öffentlicher Ladeinfrastruktur. Ohne vorherige Registrierung kann jeder Elektromobilist öffentliche Stationen über einen Direct Payment-Zugang (auch „Ad-hoc-Zugang“ genannt) nutzen und sofort bezahlen. Zum Laden wird nicht mehr benötigt als ein Smartphone, mit dem ein QR-Code auf der Ladesäule eingescannt oder ein NFC-Chip gelesen wird. Auch bei Direct Payment besteht die gewohnte Tarifflexibilität der chargecloud: Pauschalpreise können ebenso definiert werden wie zeit- und verbrauchsabhängige Berechnungen.
Mehr dazu unter www.chargecloud.de.
Flexibles E-Roaming
Überregional elektrisch mobil mit nur einer Ladekarte oder einer App. Die chargecloud bietet Ihnen die volle Flexibilität im e-Roaming. Sie können sich ganz einfach chargecloud intern mit Mandanten vernetzen oder über die großen e-Roaming-Plattformen europaweit Partner finden. chargecloud sorgt mittels Roaming-Schnittstellen, sogenannter e-Roaming-Gateways, dafür, dass Ihre Kunden europaweit über 60.000 Ladepunkte nutzen können. Gleichzeitig stehen Ihre Ladestationen auch den Kunden anderer Anbieter offen. Wie bei eigenen Ladepunkten können Sie auch für die von Roaming-Partnern entscheiden, welche Ihrer Kundengruppen diese verwenden dürfen – und zu welchen Tarifen.
Mehr dazu unter www.chargecloud.de.
Standortpartner-Produkt
Mit dem Standortpartner-Produkt verhilft chargecloud Ihren Kunden dabei, eigene Geschäftsmodelle in der E-Mobilität aufzubauen: Beispielswiese können Ladestationsbetreiber mit diesem Service ihrerseits „Standortpartner“ aus der Industrie und dem Gewerbesektor vor Ort gewinnen und Autohäuser, Hotels, Gastronomen oder Einzelhändler an den Umsätzen Ihrer Ladeinfrastruktur beteiligen. So werden Stadtwerke zu Lösungsanbietern für Gewerbekunden und können ihre Reichweite sowie ihren Umsatz erhöhen.
Auf technischer Basis der chargecloud WhiteLabel-App wurde für das Standortparter-Produkt eine eigene B2B-App konzipiert, die den jeweiligen Standortpartnern zur Verfügung gestellt wird. Jeder dieser Business-Kunden erhält einen eigenen Zugang und hat über die App stets komplette Transparenz über den Status der eigenen Ladepunkte, Ladevorgänge und Umsätze.
Mehr dazu unter www.chargecloud.de.
Die Rechnung für die monatliche Gebühr der Ladepunkte wird nach 30 Tagen gestellt. Gutschriften für den Standortpartner werden nach 60 Tagen zum 15. des Folgemonats vergütet. Dieser Turnus orientiert sich an den Rechnungsläufen der übergeordneten Systeme im Roaming.
Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Diese Möglichkeiten stehen Ihnen zur freien Entscheidung. Sobald Sie Ihre Ladepunkte veröffentlichen und die Nutzung durch Dritte zulassen, müssen Sie Ad-Hoc Laden ermöglichen und die Ladestation bei der Bundesnetzagentur registrieren. Ladesysteme, die gefördert werden, müssen im Roaming eingebunden werden und das Ad-Hoc Laden muss ermöglicht werden.
Jedoch gibt es individuelle Vorgaben vom jeweiligen Bundesland, diese müssen jeweils beachtet werden.
Die Rückvergütung kann immer nur zum Ende eines Quartals mit einer Voranmeldezeit von sechs Wochen geändert werden. Bitte übersenden Sie dafür eine kurze Mail mit Ihrem Standort und dem gewünschten Tarif an den Kundensupport von MENNEKES ativo bis spätestens zum 18.02. / 19.05. / 19.08. / 18.11.
Die Anbindung der Roaming-Partner erfolgt, sobald Sie die QR-Codes in der App eingegeben haben. Am Ende des Tages werden die Daten an die Roaming-Plattformen übermittelt. Von dort können die Roaming-Partner diese Daten abrufen. Dieser Abruf erfolgt nach den jeweiligen Abruf-Intervallen der Roaming-Partner. Daher kann es einige Zeit dauern, bis alle Roaming-Partner an Ihrer Infrastruktur verfügbar sind.
Autorisierung via Roaming: Der Preis ist durch den vom Nutzer geschlossenen Vertrag mit dem EMP bekannt und durch diesen bekannt gemacht, häufig ersichtlich in der jeweiligen App oder bei der Ausgabe der Ladekarte.
Autorisierung via direct payment: Auf der Webseite werden alle Preisbestandteile in Echtzeit aufgelistet.
Die technischen Mindestanforderungen an die geförderte Ladeinfrastruktur richten sich nach der LSV in der jeweils aktuellen Fassung.
Gegebenenfalls können weitergehende Anforderungen im Rahmen der Förderaufrufe ergänzt werden.
Anbindung an IT-Backend (online-Anbindung der Ladeinfrastruktur) über offenen Standard (z.B. OCPP) inkl. der technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von dynamischen Daten an webbasierte Informationssysteme (z.B. Standortinformationen, Status des Ladepunktes).
Für Ladeinfrastruktur mit mehreren Ladepunkten (z.B. auf Parkplätzen, in Parkhäusern) kann die Remotefähigkeit auch über ein übergreifendes System (z.B. in Kombination mit Energie- und Lastmanagementsystem) sichergestellt werden.
Die geförderte Ladeinfrastruktur muss darüber hinaus auch vertragsbasiertes Laden ermöglichen.
Hierbei ist […] mindestens der Zugang per RFID-Karte […] und Smartphone-Apps zu ermöglichen.
Darüber hinaus können zusätzliche Authentifizierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten (z.B. ISO/IEC 15118, Power Line Communication) angeboten werden.
Ausnahme: Sofern ein Betreiber die Stromabgabe ohne Gegenleistung gewährt, müssen die Anforderungen für die Authentifizierung und das vertragsbasierte Laden nicht beachtet werden. Es ist jedoch auch hier für alle Kunden sicherzustellen, dass der Ladepunkt aufzufinden und der dynamische Belegungsstatus einzusehen ist.
Vertragskunden von anderen Anbietern […] müssen mittels Roaming angebunden werden.
Die geförderte Ladeinfrastruktur muss den Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen.
Stand: 06.01.2025
Ladestationen, die im Roaming veröffentlich werden, müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Parkplätze, die nur für eine begrenzten Personenkreis zugänglich sind, dürfen nicht im Roaming veröffentlicht werden.