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MENNEKES

Fragen & Antworten

MENNEKES FAQs: für alle, die mehr wissen möchten

MENNEKES ist seit 2008 in der Elektromobilität tätig. Im Laufe der Jahre haben uns viele Fragen erreicht - zu unseren Produkten und zum Thema Elektromobilität selber. In unseren FAQs greifen wir viele von ihnen auf und geben die passende Antworten. Schauen Sie doch herein und informieren Sie sich!

Fachbegriffe kurz erklärt: Hier geht es zudem zu unserem eMobility Glossar

Für unsere Partner aus der Elektrobranche bieten wir zusätzlich How-to-Videos an - zur Hilfestellung mit MENNEKES Ladesystemen und der MENNEKES ativo Abrechnungsdienstleistung.

Muss ich in der Smart oder Premium Ladestation noch etwas einstellen?

Die Ladestationen mit MENNEKES ativo „ab Werk“ sind für die Anbindung an die Abrechnung vorkonfiguriert. Das heißt in der Smart Ladesäule sind alle Backend relevanten Daten bereits eingestellt.

Sollte auch ein Lastmanagement benötigt werden, muss dieses vom Installateur eingerichtet werden.

Die Ladepunkte einer Premium Ladesäule müssen entweder in einer Smart Ladesäule oder einem Gateway vernetzt werden.

Die Anleitungen dazu liegen den Geräten bei.

Grund: die lokale Vernetzung und das Lastmanagement sind projektspezifische und ortsabhängige Einstellungen, welche wir im Werk nicht kennen, da diese Geräte als Serien- und Lagerware gefertigt werden.

Wie sind die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie?

Die technischen Mindestanforderungen an die geförderte Ladeinfrastruktur richten sich nach der LSV in der jeweils aktuellen Fassung.

Gegebenenfalls können weitergehende Anforderungen im Rahmen der Förderaufrufe ergänzt werden.

Anbindung an IT-Backend (online-Anbindung der Ladeinfrastruktur) über offenen Standard (z.B. OCPP) inkl. der technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von dynamischen Daten an webbasierte Informationssysteme (z.B. Standortinformationen, Status des Ladepunktes).

Für Ladeinfrastruktur mit mehreren Ladepunkten (z.B. auf Parkplätzen, in Parkhäusern) kann die Remotefähigkeit auch über ein übergreifendes System (z.B. in Kombination mit Energie- und Lastmanagementsystem) sichergestellt werden.

Die geförderte Ladeinfrastruktur muss darüber hinaus auch vertragsbasiertes Laden ermöglichen.

Hierbei ist […] mindestens der Zugang per RFID-Karte […] und Smartphone-Apps zu ermöglichen.

Darüber hinaus können zusätzliche Authentifizierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten (z.B. ISO/IEC 15118, Power Line Communication) angeboten werden.

Ausnahme: Sofern ein Betreiber die Stromabgabe ohne Gegenleistung gewährt, müssen die Anforderungen für die Authentifizierung und das vertragsbasierte Laden nicht beachtet werden. Es ist jedoch auch hier für alle Kunden sicherzustellen, dass der Ladepunkt aufzufinden und der dynamische Belegungsstatus einzusehen ist.

Vertragskunden von anderen Anbietern […] müssen mittels Roaming angebunden werden.

Die geförderte Ladeinfrastruktur muss den Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen.

Wie ist die Wirtschaftlichkeit der Förderrichtlinie?

Auf Grundlage des Aspektes der Wirtschaftlichkeit wird für die Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ein Auswahlverfahren innerhalb eines Bundeslandes durchgeführt.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt, sobald die laut 5.1 im jeweiligen Bundesland im Rahmen dieses Förderaufrufs förderfähigen Ladepunkte in der Gesamtzahl der Beantragungen anzahlmäßig überschritten werden.

Hierfür werden pro Antrag die beantragten Fördermittel pro Kilowatt Gesamtladeleistung zugrunde gelegt. Die Gesamtladeleistung ist die Summe aus den Einzelladeleistungen der beantragten Ladepunkte in Kilowatt.

Die Netzanschlusskosten (Punkt 3.1.2) sind für die Betrachtung des Aspektes der Wirtschaftlichkeit nicht relevant.

Nach Ablauf der Antragsfrist wird die Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung aller fristgerecht und vollständig eingegangenen Anträge ein Ranking innerhalb des jeweiligen Bundeslandes entsprechend der geringsten beantragten Fördermittel pro Kilowatt Gesamtladeleistung vornehmen.


Beispielrechnungen:

Antrag 1: Antrag auf 5 Normalladepunkte (LP)

 

Beantragte Fördermittel:

3 LP à 11 kW à 2.000 €

2 LP à 22 kW à 2.500 €

--> (3 LP x 2.000 €) + (2 LP x 2.500 €) = 11.000 €

 

Berechnung Gesamtladeleistung:

(3 LP x 11 kW) + (2 LP x 22 kW) = 77 kW

 

Berechnung für das Ranking:

11.000 € : 77 kW = 142,86 € pro kW


Antrag 2: Antrag auf 12 Normalladepunkte (LP)

 

Beantragte Fördermittel:

4 LP à 11 kW à 1.800 €

4 LP à 7 kW à 1.000 €

4 LP à 22 kW à 2.500 €

--> (4 x 1.800 €) + (4 x 1.000 €) + (4 x 2.500 €) = 21.200 €

 

Berechnung Gesamtladeleistung:

(4 LP x 11 kW) + (4 LP x 7 kW) + (4 LP x 22 kW) = 160 kW

 

Berechnung für das Ranking:

21.200 € : 160 kW = 132,50 € pro kW

Was passiert, wenn der Ladevorgang zwischendurch unterbrochen wird?

Das Unterbrechen eines Ladevorgangs ist kein Problem. Die Ladung kann jederzeit fortgesetzt werden.

Was ist die Förderrichtlinie?

Die Förderrichtlinie gibt konkrete Rahmenbedingungen für die Ausschüttung der Mittel vor.

Weitere Einzelheiten folgen in den späteren detaillierten Förderaufrufen. Darin Festlegungen (auch regional) möglich zu:

  • Förderhöhe
  • Standortanforderungen
  • Ergänzende technische Standards

Die aktuelle Version der Förderrichtlinie finden Sie hier.

 

Zuständigkeit: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Geplanter Zeitraum der Förderung: 01. Januar 2017 – 31. Dezember 2020

 

Beantragung der Mittel über www.foerderportal.bund.de - das Portal des Bundes zur Beantragung von Fördermitteln.

Was ist die Ladesäulenverordnung?

Die LSV regelt die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge.

Die aktuelle Version der LSV finden Sie hier: www.gesetze-im-internet.de/lsv/

Zuständigkeit: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Auslöser: EU Richtlinie 2014/94/EU für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Inkrafttreten LSV: 12. Mai 2017

Ist die Zustimmung zur Nutzung von Google Maps notwendig?

Die Zustimmung zur Nutzung von Google Maps ist nicht notwendig, aber sinnvoll. Google Maps bietet die Grundlage der Kartenfunktion und der Ermittlung des aktuellen Standortes, bspw. bei der Einrichtung eines neuen Standortes für Ihre Ladeinfrastruktur.

Sie können die Zustimmung zur Nutzung von Google Maps in den Einstellungen der ativo App verwalten.

Wie ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?

Der Dienstleistungs-Vertrag zwischen der Mennekes Digital Services GmbH und dem Standortpartner läuft ab dem Anlegen und Aktivieren des Ladepunktes. Von da an gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr. Nach den ersten 24 Monaten gilt eine Kündigungsfrist mit 3 Monaten zum Monatsende.

Warum ist Elektromobilität die Zukunft?

Heute schon eignen sich Elektroautos hervorragend für den alltäglichen Gebrauch, wie für das tägliche Pendeln zur Arbeit oder die Fahrt zum Supermarkt. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur läuft auf Hochtouren. Deutschlandweit gibt es tausende Ladepunkte, die meisten davon in den Ballungsgebieten.

Mit steigender Marktdurchdringung werden in Zukunft die Preise von Elektrofahrzeugen weiter sinken und das Preisniveau von Verbrennern erreichen. Dabei sind die Unterhalts- und Wartungskosten für Elektroautos wesentlich günstiger.

Dank großer Fortschritte in der Batterieforschung werden Batterien nicht nur leistungsfähiger und leichter, sondern auch immer billiger. Der Preis pro Kilowattstunde wird weiter fallen und die Reichweiten von Elektrofahrzeugen immer größer werden.

Was ist eichrechtskonformes Laden?

In Deutschland werden für die Abrechnung von elektrischer Energie besonders hohe Anforderungen gestellt. So schreibt das Mess- und Eichgesetz vor, dass geeichte Messgeräte einzusetzen sind. Für die Ladestation als „Messgerät mit Zusatzeinrichtung“ mit häufig wechselnden Nutzern gelten zusätzlich besondere Vorgaben für die Verwendung der ermittelten Werte.