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Newsletter abonnierenMENNEKES ist seit 2008 in der Elektromobilität tätig. Im Laufe der Jahre haben uns viele Fragen erreicht - zu unseren Produkten und zum Thema Elektromobilität selber. In unseren FAQs greifen wir viele von ihnen auf und geben die passende Antworten. Schauen Sie doch herein und informieren Sie sich!
Fachbegriffe kurz erklärt: Hier geht es zudem zu unserem eMobility Glossar.
Für unsere Partner aus der Elektrobranche bieten wir zusätzlich How-to-Videos an - zur Hilfestellung mit MENNEKES Ladesystemen und der MENNEKES ativo Abrechnungsdienstleistung.
An einer Ladestation mit Steuergerät (mit Modem) können mehrere Ladestationen ohne Modem verbunden werden. Diese können (bzw. sollten) auch alle unter einem Standort angebunden werden. Dieser Standort kann z. B. über einen gemeinsamen Parkplatz definiert werden. Es ist somit nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll für mehrere Ladestationen mehrere Standorte anzulegen.
Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Planung, Genehmigungsverfahren etc. gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
Antrag erfolgt über das elektronische Formularsystem „easy-Online“: foerderportal.bund.de/easyonline/
Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unmittelbar angefordert werden:
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Telefon: 04941/602-555
ladeinfrastruktur(at)bav.bund.de
Die Rückvergütungstarife in der App sind Bruttopreisstellungen.
Ja, es können Ladevorgänge über die App gestartet werden. Diese Funktion dient primär dazu, bei der Inbetriebnahme die Funktionalität der Ladestation zu prüfen und ist nicht als Lade-App geeignet. Die App dient zur Verwaltung der Ladeinfrastruktur.
Nein, dies muss separat erfolgen. Die Schnittmuster können auf Anfrage von uns zur Verfügung gestellt werden.
Nein, dies ist bei den Ladestationen der Serien Smart und Premium technisch nicht möglich. Bitte verwenden Sie immer getrennte Steuergeräte.
Bei den neuen AMEDIO® Ladesäulen ist ein gemeinsamer Betrieb von MENNEKES ativo Systemen und Systemen ohne MENNEKES ativo möglich.
Die USt.-ID wird für die Registrierung bei MENNEKES ativo zwingend benötigt, da wir nicht ausschließen können, dass Elektroautofahrer aus dem umliegenden Ausland zu Ihnen an die Ladestation zum Laden kommen. Dadurch befinden Sie sich mit dem Betrieb der Ladestation im internationalen Geschäft und hier ist eine USt.-ID notwendig. Es können hier auch keine Ausnahmen gemacht werden, da wir nicht prüfen können, ob die Ladestation evtl. nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Ein Beispiel für eine deutsche Umsaztsteuer-ID: DE123456789
Weitere Informationen zur Vergabe und Erteilung der USt.-ID finden Sie hier.
Oberhalb des Panels bzw. in der direkten Nähe zum Ladepunkt. Es sollte darauf geachtet werden, dass keine vorhandenen Kennzeichnungen oder Bauteile des Panels oder Displays verdeckt werden. Sehen Sie sich hierzu gerne unser How-to-Video auf YouTube an.
Sie, der Standortpartner, wählen Ihre Vergütung. Der Tarif gegenüber Providern und Nutzern enthält zusätzliche Transaktionsgebühren oder kann je nach Vertrag des Nutzers mit seinem jeweiligen Provider abweichen (z.B. Flatrates). Für Sie, als Standortpartner, entstehen dabei keine weiteren monatlichen Kosten als die bereits vereinbarte Gebühr pro Ladepunkt.