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Newsletter abonnierenEichrechtskonforme Instandsetzung ist entscheidend, um die gesetzlich vorgeschriebenen Standards für Ladesysteme in der Elektromobilität einzuhalten. Ladesysteme, die dem Eichrecht unterliegen, müssen regelmäßig geeicht werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt messen und für Abrechnungszwecke verwendet werden können. Um die Eichgültigkeit zu erhalten, dürfen Reparaturen nur durch einen befugten Instandsetzer vorgenommen werden – andernfalls endet die Eichfrist vorzeitig. MENNEKES unterstützt Sie dabei, die Eichgültigkeit Ihrer Ladeinfrastruktur aufrechtzuerhalten und Ihre Ladesysteme weiterhin gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben.
Im gesetzlichen Messwesen wird zwischen Reparatur und Instandsetzung unterschieden. Eine Reparatur an einer eichrechtskonformen Ladestation (nachfolgende Messgerät genannt) kann die Eichfrist vorzeitig beenden, wenn sie Einfluss auf die messtechnischen Eigenschaften des Geräts hat. Bei einer eichrechtskonformen Instandsetzung hingegen bleibt die Eichfrist vollständig erhalten – vorausgesetzt, die Instandsetzung erfolgt durch einen befugten Instandsetzer. Das bedeutet, dass nach der Instandsetzung Ihr Messgerät weiterhin für Abrechnungszwecke verwendet werden kann, bis zur nächsten Eichung.
Vorteil: Das Messgerät kann nach der Instandsetzung unmittelbar weiterverwendet werden, ohne dass die Eichgültigkeit verloren geht.
MENNEKES bietet eichrechtskonforme Instandsetzungen für eine Vielzahl von Ladestationen und Ladesäulen an, die Messgeräte enthalten, die für den Betrieb gemäß Eichrecht zugelassen sind. Hierzu gehören unter anderem:
Die Instandsetzung dieser Geräte erfolgt durch uns und MENNEKES zertifizierte Partner, die nach den Vorgaben der Eichbehörden arbeiten und dafür sorgen, dass die Eichfrist nicht vorzeitig endet.
Für Betreiber von Ladeinfrastrukturen ist die eichrechtskonforme Instandsetzung von großer Bedeutung, da eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Reparatur oder Instandsetzung dazu führen kann, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt. Dies führt nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen, sondern gefährdet auch den ordnungsgemäßen Betrieb der Ladeeinrichtung gefährden.
Mit einer MENNEKES zertifizierten Instandsetzung können Sie sicherstellen, dass Ihre Ladeinfrastruktur weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die Eichgültigkeit gewahrt bleibt und Ihre Geräte für die Abrechnung von Ladeenergie verwendet werden dürfen.
Ladestationen (nachfolgende Messgerät genannt), die für den Verkauf von Energie verwendet werden (z. B. bei der Abrechnung von Ladevorgängen), müssen gemäß den Vorgaben des Eichrechts geeicht sein. Die Verantwortung liegt beim Betreiber, der dafür sorgt, dass alle Messgeräte ordnungsgemäß geeicht und in einwandfreiem Zustand sind.
Eichfrist: In der Regel beträgt die Eichfrist für eichpflichtige Messgeräte 8 Jahre. Während dieser Zeit können jedoch Reparaturen erforderlich sein, die durch einen befugten Instandsetzer durchgeführt werden müssen, um die Eichgültigkeit zu wahren.
Achtung: Wird während der Eichfrist ein Eingriff vorgenommen, der die messtechnischen Eigenschaften des Geräts beeinflusst oder den Verwendungsbereich ändert, endet die Eichfrist vorzeitig. In diesem Fall muss das Gerät erneut durch die zuständige Eichbehörde geeicht werden.
Für die Eichrechtskonforme Instandsetzung ist eine Zertifizierung als Instandsetzer notwendig. Nur befugte Instandsetzbetriebe dürfen Messgeräte im Rahmen des Eichrechts instand setzen.
MENNEKES bietet eine Praxisschulung nach den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), die Ihnen hilft, die Zertifizierung als Instandsetzer zu erlangen. Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat, das bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden muss.
Hinweis: Das MENNEKES Seminar zum zertifizierten Instandsetzer ist ein Vorbereitungslehrgang. Die endgültige Zertifizierung erfolgt nach Prüfung und Kontrolle durch die zuständige Eichbehörde