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Newsletter abonnierenFür Mieter und Wohnungseigentümer ist es nun sehr viel leichter, eine Ladestation, zum Beispiel eine Wallbox, am Parkplatz installieren zu lassen. Der Grund: Seit dem 01.12.2020 ist das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)“ in Kraft. Es besagt u. a., dass die Genehmigung für die Errichtung einer Wallbox oder einer Ladesäule verlangt werden kann. Die Art der Umsetzung der Baumaßnahmen kann von Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft mitbestimmt werden.
Von dieser neuen Regelung profitieren nicht nur Besitzer von Eigentumswohnungen. Auch für Mieter ist es nun deutlich einfacher, ihren Wunsch nach einer eigenen Wallbox umzusetzen. Änderungen im Mietrecht haben dafür gesorgt.
Sie sind Mieter einer Wohnung eines Mietshauses und Ihnen ist ein eigener Stellplatz – in einer Tiefgarage oder im Außenbereich – zugewiesen? Der ADAC hat eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Antrag zur Errichtung einer Ladestation aufbereitet. Hier geht es zum ADAC-Dokument für Mieter in einem Mietobjekt. Bitte beachten Sie die Tipps und Hinweise im Dokument.
Sie sind Besitzer einer Eigentumswohnung, die dem „Wohneigentumsgesetzt (WEG)“ unterliegt? Sie haben einen festen Stellplatz (Tiefgarage oder Außenparkplatz) und möchten dort eine Wallbox installieren lassen? Zur Einholung der notwendigen Einverständniserklärung hat der ADAC auch hier eine hilfreiche Formulierungshilfe erstellt – hier geht es zur entsprechenden Seite des ADAC.