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Newsletter abonnierenElektromobilität revolutioniert die Art und Weise, wie wir uns fortbewegen. Doch mit der steigenden Anzahl von Elektrofahrzeugen wächst auch die Notwendigkeit einer effizienten und bequemen Methode, um die Ladevorgänge abzurechnen. Deshalb ergänzen wir unsere Professional-Produktfamilie um eine weitere Lösung zur Bewirtschaftung der Hardware: das Bezahlterminal HecPay von Hectronic. Der Vorteil: HecPay ermöglicht das kontaktlose Zahlen von Ladevorgängen per Debit- oder Kreditkarte.
HecPay ist eine Bezahlmöglichkeit, die speziell für die Anforderungen der Elektromobilität entwickelt wurde und zielt darauf ab, die E-Mobilität für alle Beteiligten noch komfortabler zu gestalten: sowohl für Ladeanbieter als auch für E-Fahrzeugfahrer. Sie bietet eine benutzerfreundliche und sichere Methode, um Ladevorgänge ad-hoc zu autorisieren und abzurechnen, unabhängig vom Fahrstromanbieter. Als separat installierbares Bezahlterminal wird HecPay einfach in unmittelbarer Nähe zur Ladestation bzw. zum Ladestationsverbund am Standort errichtet. Der Vorteil: Schon bestehende Ladeinfrastruktur kann mit dieser Bezahlmöglichkeit nachgerüstet werden.
Betreiber von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und auch halböffentlichen Bereich – wie z. B. Städte und Kommunen, Parkplatzbetreiber, Unternehmen mit Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen sowie kleine Ladeparks – profitieren gleichermaßen von der unabhängigen Bezahllösung HecPay. Das Bezahlterminal ermöglicht im öffentlichen Bereich schon heute das, was in den neuen europäischen Anforderungen aus der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) zum Ad-hoc Zahlen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten gefordert ist und ab dem 13. April 2024 umgesetzt werden muss. Mittels dem Bezahlterminal kann zudem eine in der AFIR vorgeschriebene Preisanzeige direkt vor Ort am Ladestandort per Display erfolgen – natürlich auch mehrsprachig für internationale Elektroauto-Fahrer. Auch im halböffentlichen Bereich steigt die Nachfrage nach dieser Bezahllösung, z. B. als Lösung für Besucher- und Gästeparkplätze. Hier ist die Umsetzung allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Hinweis: Für den Betrieb des Bezahlterminals ist vom Ladepunktbetreiber (CPO) eine vertragliche Vereinbarung (kaufmännisch und Service) mit dem Servicedienstleister Hectronic und evtl. einem Payment-Provider abzuschließen.
Auch der E-Autofahrer bzw. Nutzer profitiert von HecPay. Neben den bewährten Bezahlmöglichkeiten an der Ladesäule ermöglicht das Bezahlterminal das kontaktlose Bezahlen mit allen gängigen Debit- oder Kreditkarten, d. h. es kann auch ohne Fahrstromvertrag geladen werden. Dabei ist es ganz gleich, ob per Karte, Smartphone oder Smartwatch bezahlt wird.