POWER YOUR BUSINESS!
CHARGE UP YOUR DAY!
ELECTRIFY YOUR MOBILITY
Der Boom der Elektromobilität birgt für Unternehmen und ihre Mitarbeiter viele Vorteile und Chancen. Mit dem Einsatz von Elektroautos als Dienstwagen leisten Sie Ihren Beitrag für weniger CO2-Ausstoß im Straßenverkehr. Aus Unternehmenssicht sprechen neben einem positiven, umweltfreundlichen Firmen-Image auch Förderungen für einen Einstieg in die Elektromobilität.
Immer mehr Unternehmen statten ihre Dienstwagenflotte mit Elektroautos aus. Zwei von drei neu zugelassenen Autos in Deutschland sind zurzeit elektrisch. Außendienstmitarbeiter oder Mitarbeiter im Homeoffice, die eigene Dienstwagen haben, müssen diese auch zu Hause laden. Dafür hat MENNEKES ein attraktives Angebot aus professionellen Wallboxen für Dienstwagen und optionalem Abrechnungsservice im Programm, das die Abrechnung bzw. die Rückerstattung des zu Hause geladenen Stroms bequem und einfach ermöglicht.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Beachten Sie bitte immer, dass der Dienstwagenfahrer für diese Modelle einen festzugewiesenen Stellplatz benötigt, wo nur der Dienstwagen geladen wird!
Haben Sie sich für eine kilowattstundengenaue Rückerstattung des geladenen Stroms entschieden, haben Sie mit MENNEKES verschiedene Möglichkeiten:
Die beim Dienstwagenfahrer installierte Wallbox wird mit einem gesonderten Zähler in der Hausinstallation abgerechnet. Diese Lösung ist aber sehr aufwändig in der Installation.
Einfacher ist diese Lösung: Ein elektronischer Ladereport. Die drei Wallboxen AMTRON® 4Business 700, AMTRON® 4You 500 und AMTRON® Professional bieten eine komfortable Lösung für eine kilowattstundengenaue Rückerstattung der aufgelaufenen Kosten. Sie haben die Wahl, ob Sie die zur Rückerstattung benötigten Daten manuell von Ihrem Arbeitnehmer oder automatisiert erhalten möchten!
Die Wallboxen AMTRON® 4You 500, AMTRON® 4Business 700 und AMTRON® Professional bieten komfortable Lösungen für eine kilowattstundengenaue Rückerstattung der aufgelaufenen Kosten.
Der Mitarbeiter kann die Energiemengen, die für das Aufladen des Firmenfahrzeugs verbraucht wurden, an dem in der Ladeeinrichtung integrierten MID-zertifizierten Zähler ablesen und auch als elektronischen Ladereport gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen. In Verbindung mit den bekannten Stromkosten des Mitarbeiters kann die Buchhaltung des Arbeitgebers die Rückerstattung vornehmen. Rechtliche Voraussetzung ist, dass der Stellplatz und die Wallbox 1:1 dem Dienstwagen dort zugeordnet sind und dort kein anderes Fahrzeug lädt!